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Turnhalle und TV-Gaststätte geöffnet!

News

Nach der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf) gilt laut §12:

"In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet."

Auf der PK nach der Kabinettssitzung hieß es:

Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
(https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/)

Da die Inzidenz im Landkreis AB schon geraume Zeit stabil unter 50 liegt, können wir die Turnhalle für das Kinderturnen wieder freigeben.

Die Auflagen dazu lauten: Möglichst Abstand halten, Maske tragen bis zur Umkleide, möglichst gute Durchlüftung und allgemeine Hygieneschutzmaßnahmen beachten.
Tests bzw. Kontaktnachverfolgung sind derzeit nicht notwendig.

Es gilt der normale Hallenbelegungsplan, Rückfragen oder Änderungswünsche bitte an Martin Wöhlte geben.

Susanne Hain hat sich bereit erklärt, die Funktion als Hygienebeauftragte zu übernehmen. Wir bitten alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen, sich über die geltenden Hygieneregeln (AHA) und die weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Kontaktnachverfolgung) zu informieren, entweder über die BLSV-Homepage (aktuelle Handlungsempfehlung des BLSV) oder über die Homepage der jeweiligen Fachverbände.

 

BLSV-Handlungsempfehlungen